Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-Works GmbH

Stand: 30.06.2012 Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für unsere Lieferungen und Leistungen.
Sie sind stets und ausschließlich Grundlagen eines jeden Geschäftes zwischen der IT-Works GmbH und seinen Vertragspartnern/Bestellern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von unseren Produkten als anerkannt und vereinbart.

II. Angebote, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten stets unverbindlich (freibleibend). Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns abgeleitet werden können. Bei Kalkulations-, oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns bestätigt oder wenn mit dessen Ausführung von uns begonnen wird.

III. Lieferzeit, Lieferfrist
Die von uns genannten Lieferdaten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesichert wurde. Für verbindlich zugesagte Lieferfristen gelten folgende Bedingungen unter dem Vorbehalt termingerechter Selbstbelieferung: Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Liefer- und Leistungsverzögerungen durch Einwirkung von höherer Gewalt, z.B. Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, behördliche Anordnungen auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei unverbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen erfolgen auf Grundlage des jeweils am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreises. Befindet sich die Preisliste nicht im Besitz des Kunden, stellen wir diese auf Anforderung zur Verfügung. Die Verpackung geht in das Eigentum des Kunden über. Sonderverpackungen, insbesondere für Ersatzteile und Zubehör werden gesondert berechnet. Ohne andere schriftliche Vereinbarungen werden Zahlungen fällig bei Lieferung und Rechnungsstellung netto Kasse. Bei Überschreiten des Zahlungsziels (mehr als 10 Tagen ab Rechnungsstellung) sind wir unter dem Vorbehalt eines höheren Verzugsschadens berechtigt, eine bankübliche Verzinsung (Jahreszins in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, (mindestens aber 5%) zu berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Zahlung hat grundsätzlich in bar oder durch Bank- oder Postgiroüberweisung zu erfolgen. Schecks oder Wechsel werden nur bei Vereinbarung akzeptiert. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber. Sie gelten erst bei vorbehaltloser Gutschrift auf unseren Konten als Zahlung, wobei der Kunde angefallene, bankübliche Nebenkosten trägt.

V. Übergabe, Gefahrenübergang, Versand
Die Gefahr für den Liefergegenstand (jegliche Ware) geht mit der Übergabe – bei Software mit der Aushändigung der Datenträger – an den Kunden auf diesen über, bei Versendung mit der Absendung oder der Übergabe an den Spediteur, das gilt auch bei Teillieferungen. Auswahl von Versand- und Beförderungsweg sowie Beförderungsmittel unterliegen – ohne besondere Vereinbarung – nur unserer Auswahl.

VI. Eigentumsvorbehalt
Die IT-Works GmbH behält sich das Eigentum an aller Ware und Leistungen, die an einen Besteller geliefert oder ausgehändigt wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der Ware und Leistungen vor. Soweit die IT-Works GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Besteller auf die IT-Works GmbH bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits die IT-Works GmbH die Ware vom Besteller zurückgesandt bekommt bzw. der Besteller die Austauschlieferung von der IT-Works GmbH erhält.

VII. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, jede übergebene oder eingehende Lieferung unverzüglich auf etwaige Transportschäden zu untersuchen. Im Rahmen der Funktionsprüfung testet der Kunde die in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikationen und die ggf. ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften. Beanstandungen offensichtlicher Mängel, sind spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware bei uns anzugeben. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die Absendung der Anzeige binnen 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Eine Mängelanzeige muss schriftlich, unter genauer Angabe des Mangels, sowie unter genauer Bezeichnung der beanstandeten Artikel sowie Rechnungskopie abgegeben werden. Fehlt es an einer solchen form- und fristgerechten Anzeige, so gilt die Ware in Hinblick auf den offensichtlichen Mangel als genehmigt. Hat der Kunde in das Gerät eingegriffen, so muss er beweisen, dass der behauptete Mangel nicht von seinem Eingriff herrührt. Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung oder hat er die Ware verarbeitet, ist unsere Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Liegen Mängel an der gelieferten Ware vor, so erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich oder schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder sind Nachbesserung oder Ersatzlieferung für den Kunden unzumutbar, so hat der Kunde Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kann sich auf das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften berufen. Ein möglicherweise bestehender Anspruch beschränkt sich, außer im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, auf den Ersatz des Schadens, der am Liefergegenstand selbst entstanden ist, unter Ausschluss jeglicher mittelbarer Schäden und Folgeschäden. Wir haften insbesondere nicht für Datenverluste, die bei von uns durchgeführten Nachbesserungsversuchen entstehen, es sei denn, wir haben vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zu vertreten. Wird der Liefergegenstand trotz eines offensichtlichen Mangels benutzt oder weiter benutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind. Ergibt die von uns oder vom Hersteller vorgenommene Überprüfung des Liefergegenstandes, wegen eines vom Kunden angezeigten Mangels, dass ein solcher tatsächlich nicht vorliegt, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung sowie die Fracht-, Versandkosten einschließlich etwaiger herstellerseitiger Pauschalkosten. Eine Rücknahme von Lagerwaren erfolgt nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung. Für den Fall der Rücknahme kann eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes (mindestens € 5,00) zuzüglich der am Tage gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben werden. Der Kunde trägt die Kosten einer eventuellen Aufarbeitung zurückgenommener Lagerware. Bei Software ist ein Umtausch, bei welcher die Verpackung geöffnet wurde, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass ein Programm zu anderen im Rechner des Kunden installierten Programmen oder zur verwendeten Hardware kompatibel ist. Auch die Eignung einer Software für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck wird nicht garantiert. Bei von uns gelieferter Hardware übernehmen wir nur die Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der unter unserem Label gelieferten Modelltypen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass vom Kunden anderweitig zugekaufte Hardware-Erweiterungen zu unseren Modellen kompatibel sind oder nicht von uns gelieferte Software darauf lauffähig ist oder bei uns gekaufte Hardware-Erweiterungen zum anderweitig gekauften Rechnermodell des Käufers kompatibel sind.

VIII. Datenschutz
Die IT-Works GmbH erhebt vom Besteller ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung notwendig sind. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt. Der Besteller ist berechtigt, der Speicherung seiner Daten nach Abschluss der Bestellung zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, sowie der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz der IT-Works GmbH. Bei Endverbrauchern i.S. § 13 BGB ist auch das Wohnsitzgericht des Endverbrauchers für vertragliche Auseinandersetzungen zuständig.

X. Aufrechnung
Der Kunde kann gegenüber unseren Zahlungsansprüchen nur dann mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unstreitig, entscheidungsreif oder gegen uns rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

XI. Rechte der Parteien auf Rücktritt
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Ware, uns nur die Ausführung einer Teillieferung möglich ist und er ein berechtigtes Interesse daran hat, eine Teillieferung abzulehnen. Andernfalls kann der Kunde die Gegenleistung entsprechend mindern. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Wenn wir mit der Lieferung in Verzug geraten und der Kunde uns eine angemessene Nachfrist, mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne, gestellt hat, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn die Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten wird. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne des III. Absatzes, die wirtschaftliche Bedeutung und den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir diese nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rücktrittsrechte zu unseren Gunsten bleiben unberührt.

XII. Ausschluss weitergehender Ansprüche, Verjährung
Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Rücktritt, Kündigung und insbesondere auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ( z.B. wegen Leistungsunmöglichkeit, Fehlens zugesicherter Eigenschaften, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen), sind auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand selbst beschränkt und der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt. Dies gilt nicht, wenn sie auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen uns, aus den vorgenannten Rechtsgründen – mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren spätestens sechs Monate nach Gefahrübergang auf den Kunden.

XIII. Abweichende Bedingungen des Bestellers
Für den Fall, dass der Besteller eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von unseren inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der IT-Works GmbH.

XIV. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontaktinformationen:
IT-Works GmbH
Krapfenreuter Str. 4
73066 Uhingen
Telefon: +49 (0) 7161/98859-0
Telefax: +49 (0) 7161/98859-22
E-Mail: info@it-works.info 
Internet: https://www.it-works.info